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ALLGEMEINE GESCHÄFTS­BEDINGUNGEN

  • Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung.
    Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen
    beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.

    Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden,
    im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

    1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage/Anzahlung aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
    2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
    3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
    4. Der Gast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Vermietungsservice Parl schriftlich zu erklären. Tritt der Reisende vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück, oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Vermietungsservice Parl eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen.
      Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. 
      90% vom Reisepreis bei Nichtanreise oder Stornierung bis zu zwei Monate vor Anreise;
      50% vom Reisepreis bei Stornierung ab zwei Monate vor Anreise;
      20% vom Reisepreis bei Stornierungen ab vier Monate vor Anreise.
      Unbenommen der Stornierungsgebühren oder der Buchungssituation, werden im Rücktrittsfall Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25 € in Abzug gebracht.
      Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist zu empfehlen.

    5. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu beherbergen, um Ausfälle zu vermeiden.
      Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
    6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Unsere Empfehlung: Damit Sie vor solchen Risiken jederzeit geschützt sind, empfehlen wir grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
    7. Rabatte: Die Kombination von Rabattangeboten ist ausgeschlossen.
    8. Wir behalten uns Umbuchungen in eine typgleiche Wohnung vor.
    9. Die Ferienwohnungen sind am Tag der Abreise bis spätestens 10:00 Uhr freizugeben, am Tage der Anreise können die Ferienwohnungen ab 14:00 Uhr bezogen werden. Sollte es Ihnen am Tage der Anreise nicht möglich sein, bis 16:00 Uhr anzureisen, so bitten wir Sie, uns dies rechtzeitig mitzuteilen, damit wir eine kontaktlose Anreise vorbereiten können. Sonntags haben wir keine Anreise.


    Vom 15. November bis zum 15. Dezember des Jahres ist das Hallenbad und die Sauna geschlossen.

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